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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2010
Zu Beachten beim Antrag...
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie für Ihren Kunden vom Finanzamt verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für seine voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihres Kunden den Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn des Kunden die Lohnsteuer. So zahlt Ihr Kunde mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schon während des Jahres weniger Solidaritätszuschlag, weniger Lohnsteuer und auch weniger Kirchensteuer.
Am besten Ihr Kunde stellt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereits nach Erhalt der Lohnsteuerkarte noch vor Beginn des neuen Kalenderjahres oder spätestens in den ersten Monaten des neuen Jahres 2010. Dann zahlt Ihr Kunde bereits ab Januar oder dem Zeitpunkt der Abgabe weniger Lohnsteuer.
"Normaler Antrag"
Der 6.Seitige "normalen" Antrag: Dieses Formular wird ausgefüllt, wenn Ihr Kunde zum ersten Mal einen Antrag stellt oder einen höheren Freibetrag
haben möchte. Das Formular ähnelt in weiten Bereichen den Formularen für die Einkommensteuererklärung;
Download des Formulars für den normalen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
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"Vereinfachter Antrag"
Der 2.Seitige "vereinfachte" Antrag: Dies ist das Formular für „Wiederholerkunden“, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben
und einen gleich hohen oder geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen wollen. Auch wenn Ihr Kunde nur die Zahl der Kinderfreibeträge ändern
lassen möchte, genügt dieser vereinfachte Vordruck.für die Beantragung.
Download des Formulars für den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
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Stand 11-2009