After-Sale

Image description Vor und nach dem Kauf in guten Händen. Dienstleistungen die nach dem Kauf einer Immobilie die Kundenzufriedenheit erhöhen. Für eine unterstützende Tätigkeit bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sollte jeder Berater auf Kundenwunsch in der Lager sein. Die Anlage V und V ( Vermietung und Verpachtung ) ist in der endgültigen Form von einem Steuerberater zu erstellen.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Mit diesem Antrag, der jährlich neu gestellt werden muss, kann eine jährliche Steuererstattung schon im voraus monatlich mit der Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass die Formulare der aktuellen Rechtssprechung entsprechen. Wer bereits im Vorjahr einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, kann im Folgejahr den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nutzen, sofern sich die Gründe für den Antrag nicht verändert haben. Sofort monatlich mehr Netto!

Eigentümerversammlung

Einmal jährlich findet die Eigentümerversammlung statt, die das zentrale Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft ist. Hier treffen die Wohnungseigentümer alle für sie wichtigen Entscheidungen, die mit der Verwaltung der Wohnanlage zusammenhängen. Außerdem können hier Regelungen getroffen werden, die das Wirtschaften und Zusammenleben der Gemeinschaft ordnen. Auf Wunsch kann der Berater die Interessen des Kunden mit einer Vollmacht hier vertreten.

Durch Mehrheitsbeschluss können unter anderem folgende Angelegenheiten der Wohnungseigentümer-
gemeinschaft geregelt werden:

  • die Aufstellung einer Hausordnung
  • Gebrauchs- und Nutzungsregelungen, wenn dem keine Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
  • die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums
  • der Abschluss einer verbundenen Wohnversicherung
  • die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • die Aufstellung eines Wirtschaftplans
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Jahresrechnung
  • die Bestellung und Abberufung des Verwalters und des Verwaltungsbeirates
  • die Einführung einer verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bei den Heiz- und Wasserkosten