Notarservice

Image description Der Erwerb der gewünschten Wohneinheit kann bei einem Notar durch einen Kaufvertrag oder ein Kaufvertragsangebot durch den Erwerber vollzogen werden. In beiden Fällen kommt der Vollzug zustande, jedoch Zeitlich versetzt. Beide Varianten sind in den Kosten identisch, dieses ist in der Gebührenordnung für Notare geregelt.

Kaufvertrag

Anwesend beim Termin: Erwerber - Verkäufer - Notar

Beim Erwerb einer Immobilie durch einen direkten Kaufvertrag müssen alle Beteiligten (Erwerber, Verkäufer) beim Notar anwesend sein. Bei diesem Termin wird der Kaufvertrag vom Notar vorgelesen, beiden Parteien belehrt und der Vertrag geschlossen. Die Grundschuldbestellung findet meist im Anschluss daran statt. So ist der Kauf vollzogen. Diese Variante wird sehr oft bei Eigenheimkäufern durchgeführt.

Kaufvertragsangebot

Anwesend beim Termin: Erwerber - Notar

Im Unterschied zum Kaufvertrag ist ein Kaufvertragsangebot eher zu sehen wie eine Willenserklärung an den Verkäufer. Bei diesem Termin wird vor dem Kaufvertrag vom Notar vorgelesen. Kaufvertragsangebot besteht aus zwei Teilen, einem Angebot und dem Kaufvertrag. Wesentlicher Vorteil dieser Vertragsgestaltung ist, dass beide, also Erwerber und Verkäufer die Beurkundung jeweils bei Ihrem eigenen Hausnotar durchführen können. Da eine Kapitalanlageimmobilie meist nicht in näherer Umgebung des Erwerbers liegt können sich beide Parteien dadurch grosse Wegstrecken sparen. Das Vertragsangebot wird an den Notar des Verkäufers übermittelt, dieser nimmt das Angebot dann innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an: Jetzt erst durch die Annahme des Kaufangebotes kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande.

Vorteile des Kaufvertragsangebotes:

  • Darlehensverträge der endfinanzierenden Bank müssen noch nicht vorliegen, da durch einen Passus die Annahme des Angebotes erst erfolgen kann wenn die notwendigen Finanzierungsunterlagen vorliegen
  • Der Erwerber hat die Möglichkeit teile der Vertragsbedingungen vorzugeben

Auf vertragliche Sicherheiten wie z.B. Fertigstellungsgarantie, Haftungszeitraum, Gewährleistungen, Festpreisgarantie, sowie Bezahlung nach MaBv ist zu achten.