Vertragswerke
Der Erwerb einer Immobilie in Deuschland wird durch einen Notar vollzogen. Jeder Käufer muss seit 2003 mindestens
14 Tage vor der Beurkundung die Vertragswerke samt Anhängen vorliegen haben - laut Verbraucherschutzgesetz.
Dies wird auch in jedem Notarvertrag schriftlich Festgehalten und jeder Notar klärt den Käufer über diesen Vorgang auf.
Vertragswerke
Folgende Unterlagen sind dem Kunden 14 Tage vor dem Notartermin auszuhändigen.
- Kaufvertragsentwurf
- Objektunterlagen
- Teilungserklärung
- Grundrisspläne
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Flurkarte
- Hausverwaltervertrag
- Erbbaurechtsvertrag
In der Praxis bekommt der Kunde den Kaufvertragsentwurf, die Objektunterlagen. Die restlichen Unterlagen sind in einer zweiten Urkunde gebunden, die Teilungserklärung genannt wird.
